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Mitgliedschaft beim 1. M.T.S.C.

Anträge auf Mitgliedschaft können bei dem 1.Vorstand eingereicht werden.
Alle benötigten Formulare sowie eine Beitragsübersicht sind auf dieser Seite weiter unten zum Download bereit gestellt. Die Anschrift zum Versenden befindet sich  auf unserer Seite Kontakt, und eine gute Gelegenheit zum ersten Kennenlernen  bietet sich jeden Freitag Abend beim Taucherstammtisch nach dem Training (Ort und Zeit siehe
Termine).

Die Mitgliedschaft beinhaltet folgende Leistungen:
- Tauchausbildung zum Selbstkostenpreis
- Training mit und ohne Gerät, Teilnahme an der Clubmeisterschaft (trainingsbegleitend)
- freier Eintritt in die Bäder während der Trainings- und Ausbildungszeiten
- Leihmöglichkeit von  Ausrüstungsgegenständen aus dem clubeigenen Bestand
- kostenloses  Flaschenfüllen in unserem Technikcenter (eigener Clubkompressor)
- weltweite  Zusatzversicherung durch den Gerling Konzern (nur aktive Mitglieder)
- HOTLINE des VDST (ärztliche Betreuung, Rettungsflug, Druckkammer...)
- Vergünstigungen bei Flügen mit LTU
- Vergünstigungen bei EUROPCAR
- 10 % Rabatt bei easy-divers Tauchsport auf Tauchsportartikel (Vorl. Clubausweis)
- monatlich  die Verbandszeitschrift “Sporttaucher”
- mehrmals jährlich die Clubnews
- tägliche Möglichkeit zum Trainieren (Mo. - Fr.) durch die  Mitgliedschaft des Vereins
  beim TKK  (Tauchkreis Kurpfalz e. V.)
- Leihen von Büchern oder Filmen aus der Clubbibliothek
  ... und vieles mehr...

Mitgliedsbeiträge und Gebühren
”Was kostet der Spaß” Das ist natürlich eine der ersten und verständlicherweise auch wichtigsten Fragen... Wir tragen dem Rechnung, in dem wir alles in einer Tabelle auf einen Blick präsentieren.
Hinweis für Tauchkursteilnehmer: Lehrbuch, Logbuch, Deko-Tabelle und Taucherpass sind einmalige Anschaffungen, die bei  Folgekursen wieder verwendet werden können.
 

 
Gebuehren-beitraege.pdf

 

 

Von der Wiege bis zur Bahre...

Formulare, Formulare...

... es ist leider so... ganz ohne Formalitäten kommen auch wir nicht aus...
Wir haben uns aber die Mühe gemacht, für Euch alles vollständig vorab  hier bereit zu stellen und ergänzende Erklärungen gleich zu liefern. Dann gibt es für ganz Eilige keine unötige Verzögerung bei der Anmeldung und beim Einstieg in den nächsten Tauchkurs.

Aufnahmeantrag
Das Wichtigste zuerst, damit uns alle Daten schriftlich  vorliegen... Sorgfältig ausfüllen und vor allem das Passfoto nicht vergessen. Letzteres wird von uns garantiert nicht als Fahndungsfoto missbraucht, sondern wir benötigen es für die Erstellung des Mitgliedsausweises.


Aufnahmeantrag.pdf

 

 

Haftungsausschlusserklärung
Diese Erklärung  benötigen wir aus formellen Gründen, da im Tauchbetrieb oft Geräte  unterschiedlicher Hersteller miteinander kombiniert werden (besonders, wenn Mitglieder sich Ausrüstung vom Verein ausleihen). Solche Kombinationen entziehen sich in ihrer Gesamtheit naturgemäss der Produkthaftung der Hersteller. Zur  Absicherung des Vereins gegenüber Schadenersatzansprüchen übernimmt der Taucher  mit dieser Erklärung die Verantwortung für die von ihm betriebene Gerätekombination selbst.


Haftungsausschlusserklärung.pdf

 

 

Einzugsermächtigung
Die leidigen Finanzen... aber dafür bieten wir ja auch eine Menge an...
Mitgliedsbeiträge werden einmal pro Jahr von unserem Kassenwart per Einzugsermächtigung erhoben. Das geht reibungslos und erspart Mitgliedern und Kassenwart unnötige Lauferei.
 

 
Einzugsermaechtigung.pdf

 

 

Tauchkurs-Vereinbarung (nur Tauchkursteilnehmer)
Schon wieder so ein Formular... aber wer einen Tauchkurs machen möchte, der muss sich an Vereinbarungen halten. Zum einen, damit unsere Tauchlehrer die Ausbildung richtig planen und durchführen können, zum anderen für die Gesundheit und gute Ausbildung des Tauchschülers selbst.
Die  Vereinbarung enthält Spielregeln, die für beide Seiten bindend  sind.


Tauchkurs-vereinbarung.pdf

 

 

Tauchtauglichkeitsbescheinigung (Trainings- /  Tauchkursteilnehmer)
Das letzte Formular in dieser Serie... Die Tauchtauglichkeit muss vom Arzt nach einer tauchmedizinischen Untersuchung schriftlich bestätigt werden. Diese Bescheinigung wird in regelmässigen  Abständen erneuert
- unter 14. Lebensjahr: Jährlich
- 14. bis 40.  Lebensjahr: Alle 2 Jahre
- ab 40. Lebensjahr: Jährlich
Ohne Tauchtauglichkeitsbescheinigung darf der Tauchschüler aus  versicherungstechnischen Gründen nicht am Tauchkurs (praktischer Teil) teilnehmen. Auch Tauchbasen im In- und Ausland legen immer mehr Wert auf eine  gültige Bescheinigung, bevor man dort tauchen darf. Anstatt des ausgefüllten Formulars reicht aber auch eine anderweitige schriftliche Bestätigung des  behandelnden Arztes, aus der die Tauchtauglichkeit eindeutig  hervorgeht.

Tauchtauglichkeits-bescheinigung.pdf